Hallo zusammen,
mein Chef hat gerade Urlaub. Durch Überlastung konnte das Landgericht uns die Vertreterbestellungsurkunde erst zuschicken, als mein Chef schon weg war. Da ja sein Vertreter die Urkunde für den elektronischen Rechtsverkehr nicht selbst beglaubigen darf, habe ich einen befreundeten Notar gebeten, uns eine elektronische beglaubigte Abschrift der Vertreterbestellungsurkunde zu übersenden und habe bisher damit auch erfolgreich meine Anträge zum Gericht schicken können. Nun habe ich hier aber einen Rechtspfleger (mit dem man leider auch nicht reden kann), der darauf besteht, dass die Vertreterbestellungsurkunde nur von dem Notar selbst beglaubigt werden kann. Ich finde dazu leider kein Entscheidung und Passage in der DNotO o. ä., aus der sich das ergeben sollte.
Kann mir da jemand von Euch weiterhelfen?
Viele Grüße
Kirsten
elektronische Beglaubigung der Vertreterbestellungsurkunde
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