§ 850 h ZPO / § 850 f II ZPO
Moderator: Mods
§ 850 h ZPO / § 850 f II ZPO
Pfändung in Arbeitseinkommen und Antrag gem. § 850 f II ZPO (priviligierte Pfändung vor.unerl.Handlung). Pfüb wird erlassen; Freibetrag des Schuldners wird festgesetzt. Drittschuldner teilt mit, dass keine pfändbaren Beträge abgeführt werden können. Daraufhin Infos und Unterlagen über Vermögensauskunft nach § 836 III ZPO eingeholt. Daraus ergeben sich Sachleistungen für PKW Nutzung des Schuldners, welche auf der Lohnabrechnung nicht auftauchen. Nun möchte ich diesen Betrag als "fiktives" Einkommen nach § 850 h ZPO pfänden bzw. den bestehenden Pfüb durch einen klarstellenden Beschluss ergänzen lassen. Problem habe ich dann noch mit dem festgesetzten Freibetrag nach § 850 f II ZPO... Hat jemand eine Idee dazu?