Ich habe eine Frage.
Können Anwälte die beide an einem Fall arbeiten (aus einer Kanzlei) das doppelte vereinbarte Honorar abrechnen?
Abrechnung bei zwei Anwälten aus einer Kanzlei
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Re: Abrechnung bei zwei Anwälten aus einer Kanzlei
In der Regel wohl kaum, es sei denn das wäre so "vereinbart" gewesen (unwahrscheinlich, siehe in den genauen Inhalt der Vereinbarung, die mangels spezieller Regelung wohl so zu verstehen ist, dass ein vereinbartes Honorar für die Kanzlei insgesamt gilt und sich nicht mit der Anzahl verschiedener Personen, die an der einen Sache mal gearbeitet haben, vervielfacht).
Wahrscheinlich war die Frage aber auch nicht ernst gemeint, sondern als Scherz?
Wahrscheinlich war die Frage aber auch nicht ernst gemeint, sondern als Scherz?