BGB/Zwangsvollstreckung (4-stündige Klausur)
1. Aufgabe:
Klaus Schnelle, der unter der Fa. Blitzfix einen Kurierdienst in Berlin-Spandau betreibt, erscheint bei seinem RA Held und teilt den folgenden Sachverhalt mit:
Er habe bei der Rost & Blech Autohandel GmbH einen Gebrauchtwagen zum Kaufpreis von 8.000,- € für seinen Kurierdienst erworben. Im Kaufvertrag habe er darauf bestanden, daß die folgende Passage aufgenommen wird: „Der Verkäufer versichert: Der Pkw ist unfallfrei. Kilometerstand: 15.500, Baujahr 2010.“
Nach 3 Monaten stellte sich bei einem Werkstattbesuch von Schnelle heraus, daß an der Hinterachse Schweißspuren zu erkennen sind und auch die Neulackierung der hinteren Türen wurde festgestellt. Beides konnte nur durch einen Unfall entstanden sein konnten. Allerdings seien die Schäden fachgerecht repariert worden.
Daraufhin habe Schnelle bei dem Geschäftsführer der Rost & Blech Autohandel GmbH angerufen, einem Herrn Bernd Vorteil, und ihm gegenüber erklärt, er solle den Pkw wieder zurücknehmen. Das hat dieser aber abgelehnt und verwies auf die Geschäftsbedingungen (jetzt nur sinngemäß): „Der Pkw wird verkauft wie besichtigt. Sollten sich später Mängel herausstellen, ist der Verkäufer lediglich zur einmaligen Reparatur verpflichtet, wenn der Mangel weder bekannt noch ersichtlich war.“
Nunmehr habe Schnelle den Rücktritt erklärt und von Vorteil die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Pkw verlangt. Dies lehnte Vorteil ebenfalls ab.
Daraufhin wendet sich RA Held an den mittlerweile ebenfalls beauftragten gegnerischen Anwalt und fordert ihn nochmals zur Zahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Pkw auf. Dies lehnt der RA der Rost & Blech Autohandel GmbH ab. Daraufhin erhebt RA Heldt auftragsgemäß Klage.
Fragen:
- Besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Pkw? (Anfechtungstatbestände sollen nicht geprüft werden!)
- Welches Gericht ist für die Klage zuständig?
- Wie lautet die Bezeichnung der Parteien?
- Wie lautet der Klageantrag?
2. Aufgabe:
Abel hatte Bärmann einen Fernseher geliehen und hat nunmehr einen Titel gegen Bärmann auf Herausgabe des Fernsehers erwirkt. Als der Gerichtsvollzieher erscheint, stellt er fest, daß Bärmann nicht im Besitz des Fernsehers ist.
Frage: Was kann Abel tun?
Im nachfolgenden Klageverfahren wird bekannt, daß Bärmann nach Klagezustellung den Fernseher an Cäsar übergeben und veräußert hat.
Frage: Ist eine Veräußerung der streitbefangenen Sache überhaupt möglich?
Aufgrund des Urteils möchte Abel gegen Cäsar nun vollstrecken. Cäsar beruft sich aber darauf, daß er nicht wußte, daß Bärmann nicht Eigentümer des Fernsehers gewesen ist.
Frage: Wie ist die Rechtslage?
Frage: Welche Gerichte sind bei Frage 3) zuständig?
Büroorganisation (2-stündige Klausur)
Die Rechtsfachwirtin G fängt bei RA J neu in der Kanzlei an und soll die Büroleitung übernehmen. Dabei stellt sie das folgende fest:
Der Postausgang wird in einer Unterschriftsmappe gesammelt und nach Unterschrift durch RA J der Azubi D hingelegt, die für den Postausgang zuständig ist. Auf einigen Schreiben darin wird "per Fax" und auf anderen "vorab per Fax", auf weiteren "vorab per Fax" und eine Nummer angegeben. Andere Schreiben sind mit einem Haftzettel versehen, auf dem die Anweisung "per Einschreiben" und auf anderen "per Bote" geschrieben steht. Die Azubi gibt an, daß die Art des Einschreibens ihr überlassen sei. Weiterhin befindet sich in der Unterschriftsmappe ein eiliges Schreiben, welches mit einer roten Klammer versehen worden ist, die für die Eilbedürftigkeit stehe.
Telefaxe versendet die Azubi. Dabei prüft sie dann den Fax-Bericht, ob "O.K." darauf angegeben ist und die Seiten alle versandt wurden. Dann legt sie den Telefax-Bericht in den Posteingangskorb.
Die Rechtsanwaltsfachangestellte B gibt an, daß sie der Azubi ab und "über die Schulter schaut". Wenn ein Fristablauf ist, läßt sich RA J von der Azubi bestätigen, daß das fristgebundene Schreiben per Fax versandt wurde und sich im Postausgangskorb befindet.
Anmerkung: Ich glaube, der Sachverhalt war noch ein wenig ausführlicher - mir fällt er aber nicht mehr vollständig in allen Einzelheiten ein.
Fragen:
- Stellen Sie dar, wie der Postausgang ohne fristgebundene Schreiben allgemein zu organisieren ist und was die Rechtsfachwirtin G wohl ändern wird.
- Was ist bei fristgebundenem Postausgang besonders zu beachten?
- Wie läßt sich der Zugang eines Schreibens sicherstellen und im Streitfall der Zugang beweisen?